E-Commerce (Solo-Selbständig) · 6 Wochen bis Vergleichsabschluss

Online-Händlerin: 9.800 € Inkasso-Forderung um 58 % reduziert

Praxisbeispiel für eine Verhandlung mit einem Forderungskäufer – inklusive schriftlichem Vergleich und SCHUFA-Erledigt-Meldung.

Von der Schulden-Pilot.de Redaktion

Zuletzt geprüft: 5. September 2026

Ausgangslage

Eine Online-Händlerin hatte eine offene Lieferantenrechnung über 9.800 €, die nach mehreren Mahnstufen an ein Inkasso-Unternehmen abgetreten wurde. Inklusive Mahn- und Inkassokosten betrug die Gesamtforderung 11.420 €. Geld war kurzfristig nicht in dieser Höhe verfügbar.

Vorgehen

  1. Forderung wurde rechtlich geprüft – ursprüngliche Hauptforderung unstrittig, Höhe der Inkassokosten teils überhöht.
  2. Schriftliches Angebot an das Inkasso-Unternehmen: Einmalzahlung von 4.100 € (rund 42 % der Hauptforderung) gegen vollständigen Verzicht und SCHUFA-Erledigt-Meldung.
  3. Verhandlungsrunden über zwei Wochen mit klarer Argumentation: keine pfändbaren Beträge, Alternative wäre Insolvenz.
  4. Vergleichsvereinbarung schriftlich fixiert – ausdrücklich "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" und mit Erledigt-Klausel.

Ergebnis

Das Inkasso-Unternehmen akzeptierte 4.100 € als Einmalzahlung – das entspricht einer Reduktion um rund 58 % der ursprünglichen Forderung inkl. Kosten. Der SCHUFA-Eintrag wurde innerhalb von vier Wochen nach Zahlung als "erledigt" gemeldet.

Hinweis: Persönliche Daten, Beträge und Branchendetails sind zur Wahrung der Vertraulichkeit verändert. Vorgehen und Ergebnis entsprechen einem realen Fall aus dem Mentoring.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • § 779 BGB Vergleich
  • RDG Rechtsdienstleistungsgesetz (Befugnisse von Inkassodienstleistern)

Die Links führen zu den amtlichen Gesetzestexten. Sie ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

Über die Redaktion

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