Säumniszuschläge erlassen lassen – Erfolgreiche Strategien
Säumniszuschläge entstehen automatisch, wenn eine fällige Steuerzahlung nicht rechtzeitig geleistet wird. Aktueller Satz: ein Prozent pro angefangenem Monat ab Fälligkeit.
Von der Schulden-Pilot.de Redaktion · Teil des Steuerschulden-Leitfadens
Zuletzt geprüft: 5. September 2026
Was Säumniszuschläge sind
Säumniszuschläge entstehen automatisch, wenn eine fällige Steuerzahlung nicht rechtzeitig geleistet wird. Aktueller Satz: ein Prozent pro angefangenem Monat ab Fälligkeit.
Auf eine Forderung von 5.000 Euro fallen also pro Monat 50 Euro Säumniszuschläge an. Bei einer einjährigen Verzögerung bereits 600 Euro. Bei zwei Jahren 1.200 Euro. Bei drei Jahren 1.800 Euro.
Diese Beträge summieren sich schnell zu Größen, die selbst die Hauptforderung übersteigen.
Wann ein Erlass möglich ist
Säumniszuschläge können erlassen werden, wenn ihre Erhebung "unbillig" wäre. Das ist ein dehnbarer Begriff, in dessen Rahmen verschiedene Konstellationen anerkannt werden:
Vorübergehende, nicht selbstverschuldete Liquiditätsenge (z. B. Krankheit, familiäre Notlage). Die Hauptforderung war fehlerhaft festgesetzt und wurde später reduziert oder erlassen. Sie haben die Zahlung so schnell wie möglich nachgeholt und können das belegen.
Wichtige Voraussetzung in der Praxis: Die Hauptforderung muss bereits beglichen sein – oder zumindest geklärt sein (durch Stundung, Ratenvereinbarung etc.). Wer den Erlassantrag stellt, während die Hauptforderung noch offen ist, wirkt unglaubwürdig.
Der Aufbau des Antrags
Erster Absatz: Konkreter Antrag mit Bezug auf die jeweiligen Säumniszuschläge.
Zweiter Absatz: Bestätigung, dass die Hauptforderung beglichen ist. Mit Datum der Zahlung.
Dritter Absatz: Begründung. Warum war die Verzögerung der Hauptforderung unbillig? Welche Umstände lagen vor?
Vierter Absatz: Konkrete Bitte um Erlass mit Angabe der Höhe der Säumniszuschläge.
Welche Begründungen funktionieren
In der Praxis bewährt: medizinische Belastungssituation mit Attest, familiäre Krisenlage (Tod naher Angehöriger, Pflegefall), Naturkatastrophen oder externe Schadensereignisse, fehlerhafte Festsetzung, die im Nachhinein korrigiert wurde.
Nicht ausreichend: rein wirtschaftliche Lage des Unternehmens, ohne externe Ursache, keine konkreten Belege, allgemeine Wirtschaftslage.
Was die Erfolgsquote erhöht
Erstens: konkrete Belege. Wer eine ärztliche Bescheinigung beilegen kann, hat deutlich bessere Karten.
Zweitens: nachweisbare Schnellbegleichung. Wer dokumentieren kann, dass die Hauptforderung beim ersten möglichen Zeitpunkt überwiesen wurde, signalisiert: das war keine Verweigerung, sondern eine echte Notlage.
Drittens: realistische Erwartungshaltung. Ein vollständiger Erlass aller Säumniszuschläge ist selten. Häufig wird ein Teilerlass gewährt – das ist ein Erfolg.
Was Sie nicht erwarten sollten
Säumniszuschläge werden nicht erlassen, wenn die Hauptforderung weiter unbezahlt ist. Sie werden nicht erlassen, wenn die Verspätung wiederholt aufgetreten ist. Sie werden nicht erlassen, wenn keine konkrete Begründung über die reine wirtschaftliche Lage hinaus vorliegt.
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