Kontopfändung als Selbständiger: Was tun – und wie Sie Ihr Geschäftskonto schützen
Pfändungsschutzkonto (P-Konto), Antrag auf Erhöhung des Freibetrags und sofortige Schutzmaßnahmen für Selbständige bei einer Kontopfändung.
Von Mario Reinwarth · Veröffentlicht am 29.5.2026
Eine Kontopfändung trifft Selbständige besonders hart: Ohne funktionierendes Konto stehen Zahlungseingänge, Lieferantenüberweisungen und das eigene Existenzminimum gleichzeitig still. In den ersten 48 Stunden entscheiden drei Maßnahmen über Ihre Handlungsfähigkeit.
Sofortmaßnahme 1: Konto in ein P-Konto umwandeln
Jedes Girokonto bei einer deutschen Bank kann mit einem formlosen Antrag in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt werden. Ab Umwandlung gilt der gesetzliche Grundfreibetrag von aktuell 1.560,00 € monatlich – auch rückwirkend für den laufenden Pfändungsmonat (bei rechtzeitiger Beantragung).
Sofortmaßnahme 2: Freibetrag erhöhen lassen
Für Selbständige reicht der Grundfreibetrag selten. Mit einer P-Konto-Bescheinigung von einer anerkannten Beratungsstelle für Insolvenz- und Forderungsfragen oder einer Bescheinigung des Steuerberaters können Sie zusätzliche Freibeträge geltend machen – etwa für Unterhaltspflichten, Sozialleistungen oder Betriebsmittel.
Sofortmaßnahme 3: Geschäftskonto sichern
Ein P-Konto ist immer ein Privatkonto – Geschäftsumsätze gehören dort nicht hinein. Klären Sie sofort, ob Ihr Geschäftskonto separat geführt wird. Falls nicht, sollten Geschäftsumsätze zeitnah auf ein neues, separates Geschäftskonto verlagert werden (kein Verschleierungs-, sondern Strukturierungsschritt).
Welche Beträge geschützt sind
- Grundfreibetrag: 1.560,00 € pro Monat (Stand 2026).
- Pro unterhaltsberechtigte Person: zusätzlich rund 586,90 €.
- Kindergeld, Sozialleistungen und einmalige Sonderzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen voll geschützt.
- Bescheinigung erforderlich für: erhöhten Freibetrag, Betriebsmittel von Selbständigen.
Was Sie nicht tun sollten
- Konto leerräumen und auf privaten Konten parken – das gilt als Vereitelung der Vollstreckung.
- Mehrere P-Konten parallel führen – nur eines ist gesetzlich zulässig.
- Pfändung ignorieren – wer nicht reagiert, verliert nach 4 Wochen den Zugriff auf die ungeschützten Beträge endgültig.
Vollstreckungsbeschluss prüfen
Schauen Sie sich den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss genau an: Ist die Forderung tituliert? Ist die richtige Person Schuldner? Ist die Forderung verjährt oder bereits erfüllt? In vielen Fällen lässt sich die Pfändung über einen Vollstreckungsschutzantrag (§ 765a ZPO) oder eine außergerichtliche Verhandlung mit dem Gläubiger zumindest abmildern.
Häufige Fragen
- Wie schnell wandelt die Bank mein Konto in ein P-Konto um?
- Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, das Konto innerhalb von 4 Geschäftstagen nach Antrag in ein P-Konto umzuwandeln. Der Schutz wirkt rückwirkend zum Monatsanfang.
- Kann ich als Selbständiger zwei P-Konten haben?
- Nein. Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig. Wird ein zweites geführt, kann die Bank Auskunft an die SCHUFA und Auflösung veranlassen.
- Was passiert mit meinen Geschäftseinnahmen während der Pfändung?
- Geschäftseinnahmen auf einem Privatkonto fließen in die pfändbare Masse. Wer als Selbständiger handlungsfähig bleiben will, muss Geschäfts- und Privatkonto sauber trennen und die Freibetragserhöhung für Betriebsmittel beantragen.
- Hilft eine Insolvenz schneller als ein P-Konto?
- Selten. Die Privat- oder Regelinsolvenz dauert 3 Jahre und hat erhebliche Nebenwirkungen (SCHUFA, Kreditfähigkeit, Berufsausübung). Das P-Konto plus Verhandlungen mit den Gläubigern reicht in den meisten Fällen für die akute Stabilisierung.

Über den Autor
Wer steckt hinter SchuldenPilot?
Ich bin Mario Reinwarth, Gründer von SchuldenPilot. In über 12 Jahren als Unternehmer war ich selbst mehrfach in finanziellen Krisensituationen – Finanzamt, Krankenkasse, Inkasso, Kontopfändung. Heute begleite ich Selbständige mit den Werkzeugen, Briefen und Strategien, die ich mir damals selbst gewünscht hätte.
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