Finanzamt · 9 Min. Lesezeit

Stundung beim Finanzamt für Selbständige: So beantragen Sie sie 2026 richtig

Schritt-für-Schritt-Anleitung für Selbständige, wie ein Stundungsantrag beim Finanzamt formuliert wird, welche Unterlagen Sie brauchen und welche Fristen gelten.

Von Mario Reinwarth · Veröffentlicht am 29.5.2026

Wenn Steuerschulden Sie als Selbständigen unter Druck setzen, ist die Stundung nach § 222 Abgabenordnung (AO) oft der wichtigste Hebel, um einen Vollstreckungsbescheid oder eine Kontopfändung zu vermeiden. Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten Schritte aus über 12 Jahren Praxis von Mario Reinwarth zusammen.

Was bedeutet Stundung beim Finanzamt?

Bei einer Stundung schiebt das Finanzamt die Fälligkeit Ihrer Steuerschuld nach hinten. Der Anspruch bleibt bestehen, aber das Finanzamt darf nicht vollstrecken und meldet auch keine Säumniszuschläge im üblichen Tempo. Möglich sind eine vollständige Stundung, eine Ratenzahlung oder eine zinslose Stundung – jeweils zeitlich befristet.

Wann hat ein Stundungsantrag Aussicht auf Erfolg?

Das Finanzamt verlangt zwei Voraussetzungen: erhebliche Härte bei sofortiger Zahlung und keine Gefährdung des Anspruchs. Konkret heißt das:

  • Sie können die Steuer aktuell nicht zahlen, ohne Ihre wirtschaftliche Existenz zu gefährden.
  • Sie können nachvollziehbar darlegen, dass die Forderung in absehbarer Zeit beglichen wird (durch Auftragslage, Forderungseingänge, geplanten Verkauf etc.).
  • Sie haben Ihre Mitwirkungspflichten erfüllt – sprich: alle Steuererklärungen abgegeben.

Schritt-für-Schritt: Stundungsantrag stellen

  1. Aktuelle BWA, Liquiditätsplanung und Auftragsübersicht zusammenstellen.
  2. Schriftlichen Antrag formulieren – mit konkreter Bezugnahme auf den Steuerbescheid (Steuernummer, Bescheid-Datum, offene Summe).
  3. Stundungsdauer und Tilgungsplan vorschlagen (z. B. 6 Monate, danach Rate von X € monatlich).
  4. Antrag per Brief oder über Mein-Elster fristgerecht einreichen – am besten vor Fälligkeit der Steuer.
  5. Zwischenfristen und Rückfragen des Finanzamts ernst nehmen, immer schriftlich antworten.

Häufige Fehler, die Mario in der Praxis sieht

  • Antrag erst nach Mahnung oder Vollstreckungsankündigung gestellt.
  • Keine konkreten Zahlen – nur "Geht gerade nicht".
  • Steuererklärungen offen, dadurch ist das Finanzamt rechtlich kaum noch verhandlungsbereit.
  • Stundung versprochen, dann Raten nicht eingehalten – das ist der schnellste Weg zur Kontopfändung.

Was kostet eine Stundung?

Stundungszinsen liegen aktuell bei 0,5 % pro vollem Monat (§ 234 AO). Bei begründeten Härtefällen kann das Finanzamt auf Zinsen verzichten – das müssen Sie aber ausdrücklich beantragen und begründen.

Praxisbeispiel

Ein Handwerker mit 18.400 € Steuerschulden bekam nach einem strukturierten Antrag eine sechsmonatige Stundung plus Ratenzahlung über 12 Monate – ohne Vollstreckung, ohne SCHUFA-Eintrag. Den vollständigen Fall finden Sie in unseren Fallstudien.

Häufige Fragen

Wie lange darf eine Stundung beim Finanzamt maximal laufen?
Eine konkrete gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. In der Praxis bewilligen Finanzämter Stundungen meist für 6 bis 12 Monate und verlängern bei plausibler Tilgungsperspektive.
Fallen bei einer Stundung Säumniszuschläge an?
Nein. Wird die Stundung bewilligt, entfallen Säumniszuschläge für den gestundeten Zeitraum. Stattdessen werden Stundungszinsen (0,5 % je vollem Monat) festgesetzt.
Kann das Finanzamt einen Stundungsantrag einfach ablehnen?
Ja, eine Stundung ist eine Ermessensentscheidung. Wird sie abgelehnt, können Sie binnen eines Monats Einspruch einlegen und die Ablehnungsgründe entkräften – idealerweise mit aktualisierten Zahlen.
Muss ich für eine Stundung Sicherheiten stellen?
In der Regel nicht. Bei sehr hohen Forderungen oder bestehenden Vollstreckungsmaßnahmen kann das Finanzamt eine Sicherheitsleistung verlangen, etwa eine Bürgschaft oder einen Sicherungsschein.
Mario Reinwarth – Gründer von SchuldenPilot

Über den Autor

Wer steckt hinter SchuldenPilot?

Ich bin Mario Reinwarth, Gründer von SchuldenPilot. In über 12 Jahren als Unternehmer war ich selbst mehrfach in finanziellen Krisensituationen – Finanzamt, Krankenkasse, Inkasso, Kontopfändung. Heute begleite ich Selbständige mit den Werkzeugen, Briefen und Strategien, die ich mir damals selbst gewünscht hätte.

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