Handwerk (Solo-Selbständig) · 14 Monate bis vollständige Tilgung

Handwerksbetrieb mit 18.400 € Steuerschulden – Stundung statt Vollstreckung

Wie ein selbständiger Handwerker mit drohender Kontopfändung über einen strukturierten Stundungsantrag wieder handlungsfähig wurde.

Von der Schulden-Pilot.de Redaktion

Zuletzt geprüft: 5. September 2026

Ausgangslage

Der Betrieb hatte zwei umsatzschwache Quartale und 18.400 € rückständige Einkommensteuer plus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen aufgelaufen. Das Finanzamt hatte eine Vollstreckungsankündigung verschickt, die Hausbank drohte mit Kündigung der Kontokorrentlinie.

Vorgehen

  1. Sofortmaßnahme: schriftliche Bitte an das Finanzamt um Aussetzung der Vollstreckung für 14 Tage, um einen vollständigen Stundungsantrag vorzubereiten.
  2. BWA und Liquiditätsplanung der nächsten 6 Monate auf Basis bestätigter Aufträge zusammengestellt.
  3. Stundungsantrag nach § 222 AO mit konkretem Tilgungsplan: 6 Monate Stundung, danach Rate von 1.200 € monatlich.
  4. Gleichzeitig Antrag auf zinsfreie Stundung wegen erheblicher Härte mit Verweis auf die Umsatzdelle.
  5. Hausbank wurde proaktiv über den Stundungsantrag informiert, um die Kontokorrent-Kündigung abzuwenden.

Ergebnis

Das Finanzamt bewilligte die sechsmonatige Stundung mit anschließender Ratenzahlung und verzichtete für die ersten drei Monate auf Stundungszinsen. Die Kontokorrentlinie blieb bestehen. Nach 14 Monaten waren alle Rückstände beglichen; keine Vollstreckung, kein SCHUFA-Eintrag.

Hinweis: Persönliche Daten, Beträge und Branchendetails sind zur Wahrung der Vertraulichkeit verändert. Vorgehen und Ergebnis entsprechen einem realen Fall aus dem Mentoring.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Links führen zu den amtlichen Gesetzestexten. Sie ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

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