Häufige Fragen zu Schulden als Selbständiger

Die Fragen, die uns Selbständige am häufigsten stellen, kurz und sachlich beantwortet. Jede Antwort nennt die Rechtsgrundlage und verweist auf eine ausführliche Anleitung.

Von der Schulden-Pilot.de Redaktion

Zuletzt geprüft: 5. September 2026

Finanzamt und Steuerschulden

Was tue ich zuerst, wenn ich Steuern nicht zahlen kann?

Schreiben Sie das Finanzamt an, bevor die Zahlung fällig wird. Nennen Sie Steuernummer, Betrag, Grund der Zahlungsschwierigkeit und einen konkreten Vorschlag, also entweder einen späteren Zahlungstermin oder Raten mit festem Startdatum. Das ist ein Stundungsantrag nach § 222 der Abgabenordnung. Wer vor Fälligkeit schreibt, vermeidet Säumniszuschläge und behält die Gesprächsführung.

Ist eine Stundung teurer als einfach später zu zahlen?

Nein, in aller Regel ist sie günstiger. Für eine bewilligte Stundung fallen Stundungszinsen nach § 234 AO an. Zahlen Sie dagegen ohne Bewilligung zu spät, entstehen automatisch Säumniszuschläge nach § 240 AO in Höhe von einem Prozent pro angefangenem Monat auf den abgerundeten Rückstand. Der Antrag lohnt deshalb auch für wenige Wochen Aufschub.

Das Finanzamt hat geschätzt und die Summe ist viel zu hoch. Was nun?

Ein Schätzbescheid nach § 162 AO ist angreifbar. Legen Sie innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Einspruch nach § 355 AO ein und reichen Sie die fehlende Erklärung nach. Beantragen Sie zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO, damit aus der überhöhten Summe nicht vollstreckt wird. Zahlen Sie eine offensichtlich zu hohe Schätzung nicht einfach in Raten ab.

Kann ich laufende Vorauszahlungen senken lassen?

Ja. Läuft das Jahr schlechter als geplant, können die Einkommensteuer-Vorauszahlungen nach § 37 Abs. 3 EStG an die tatsächliche Ertragslage angepasst werden. Nötig ist ein kurzer Antrag mit aktueller betriebswirtschaftlicher Auswertung und einer Hochrechnung auf das Gesamtjahr. Das ist häufig die schnellste Entlastung, weil sie sofort die monatliche Belastung senkt.

Pfändung und Kontoschutz

Mein Konto ist gepfändet. Was ist der erste Schritt?

Lassen Sie Ihr Girokonto sofort in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Der Anspruch darauf ergibt sich aus § 850k ZPO, die Bank muss zeitnah umstellen. Erfolgt die Umwandlung noch im laufenden Pfändungsmonat, wirkt der Schutz für diesen Monat. Erst danach klären Sie die Forderung selbst, etwa über einen Vollstreckungsaufschub oder eine Zahlungsvereinbarung.

Der Grundfreibetrag reicht für meinen Betrieb nicht. Gibt es mehr Schutz?

Ja. Nach § 899 ZPO kann ein höherer pfändungsfreier Betrag festgesetzt werden. Für Selbständige ist das der entscheidende Schritt, weil Miete, Versicherungen und Wareneinkauf über dasselbe Konto laufen. Reichen Sie eine Aufstellung der notwendigen Betriebsausgaben mit Belegen ein und stellen Sie den Antrag möglichst gleichzeitig mit der Umwandlung in ein P-Konto.

Kann ich die Vollstreckung des Finanzamts stoppen?

Häufig ja. Nach § 258 AO kann die Vollstreckung einstweilen eingestellt werden, wenn sie im Einzelfall unbillig ist. In der Praxis überzeugt vor allem ein belastbares Zahlungsangebot: konkrete Rate, fester Starttermin, nachvollziehbare Quelle. Wichtig ist, dass die erste Rate pünktlich fließt, sonst lebt die Vollstreckung meist sofort wieder auf.

Inkasso und private Gläubiger

Muss ich Inkassokosten in voller Höhe zahlen?

Nur soweit Sie tatsächlich in Verzug sind und die Kosten zur Rechtsverfolgung notwendig und der Höhe nach angemessen waren. Fordern Sie eine nachvollziehbare Aufstellung von Hauptforderung, Zinsen und Gebühren an. Bei bestrittener Hauptforderung oder fehlendem Verzug weisen Sie den Kostenanteil schriftlich und mit Begründung zurück.

Darf ein Inkassobüro pfänden?

Nein, nicht aus eigener Kraft. Für eine Pfändung braucht es einen Vollstreckungstitel, etwa ein Urteil nach § 704 ZPO oder einen Vollstreckungsbescheid. Ein Inkassoschreiben ist eine Zahlungsaufforderung, kein Titel. Sobald ein Mahnbescheid zugestellt wird, sollten Sie die Widerspruchsfrist allerdings sehr genau beachten.

Wie verhandle ich einen Vergleich?

Schriftlich und mit klarer Struktur: Bezeichnung der Forderung, angebotener Betrag, konkreter Zahlungstermin und der ausdrückliche Satz, dass damit alle Ansprüche aus dem Vorgang erledigt sind. Lassen Sie sich zusagen, dass ein Eintrag bei Auskunfteien nach Zahlung als erledigt gemeldet wird. Zahlen Sie erst, wenn die Vereinbarung schriftlich vorliegt.

Wann ist eine Forderung verjährt?

Die regelmäßige Frist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Titulierte Forderungen verjähren nach § 197 BGB erst nach dreißig Jahren. Verjährung wirkt nicht automatisch, Sie müssen sich schriftlich darauf berufen. Vorsicht: Eine Teilzahlung kann die Frist neu beginnen lassen.

Beratung, Insolvenz und Zusammenarbeit

Ist Schulden-Pilot.de eine Rechts- oder Steuerberatung?

Nein. Wir bieten unternehmerisches Mentoring für Selbständige in finanziellen Krisensituationen: Struktur, Verhandlungsvorbereitung, Formulierungen und Reihenfolge der Schritte. Rechtsberatung leisten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, steuerliche Beratung Steuerberaterinnen und Steuerberater. Kostenlose Anlaufstellen finden Sie außerdem bei öffentlichen Beratungsstellen.

Wann ist Insolvenz das Thema und wann nicht?

Zahlungsunfähigkeit ist in § 17 InsO definiert. Geschäftsführer juristischer Personen unterliegen nach § 15a InsO einer Antragspflicht, Einzelunternehmer und Freiberufler nicht. Vorher stehen fast immer andere Wege: Herabsetzung überhöhter Festsetzungen, Stundung, Raten, Vollstreckungsaufschub und Vergleiche. Bei Antragspflicht gehört die Prüfung in fachkundige Hände.

Womit fange ich an, wenn alles gleichzeitig drückt?

Mit einer Bestandsaufnahme: Wer fordert was, seit wann, mit welcher Frist und mit welcher Durchsetzungsmacht. Danach sortieren Sie nach Dringlichkeit, nicht nach Höhe. Zuerst kommt, was den Betrieb sofort lahmlegen kann, also Kontopfändung und Vollstreckung. Danach folgen verhandelbare Forderungen. Unsere Anleitungen führen Sie Schritt für Schritt durch diese Reihenfolge.

Ausführliche Anleitungen

Über die Redaktion

Wer steckt hinter Schulden-Pilot.de?

Hinter Schulden-Pilot.de steht ein kleines Team aus der unternehmerischen Praxis mit über zwölf Jahren Erfahrung im Insolvenz- und Forderungsbereich. Wir begleiten Selbständige mit den Werkzeugen, Briefen und Strategien, die in genau diesen Situationen wirklich helfen.

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