P-Konto einrichten als Selbständiger – Schritt-für-Schritt
Das Pfändungsschutzkonto ist ein normales Girokonto, das durch eine Umwandlung besondere Schutzwirkung erhält. Auf einem P-Konto sind monatliche Freibeträge gesetzlich vor Pfändung geschützt – auch dann, wenn das Konto g
Von Mario Reinwarth · Teil des Steuerschulden-Leitfadens
Was ein P-Konto genau ist
Das Pfändungsschutzkonto ist ein normales Girokonto, das durch eine Umwandlung besondere Schutzwirkung erhält. Auf einem P-Konto sind monatliche Freibeträge gesetzlich vor Pfändung geschützt – auch dann, wenn das Konto gerade gepfändet wird.
Es ist kein Spezialkonto, das Sie neu eröffnen müssen. Es ist Ihr bestehendes Konto, das umgestellt wird.
Wer ein P-Konto haben sollte
Jeder, der mit Pfändungen rechnet oder bereits eine konkrete Pfändung im Raum hat. Selbständige tun gut daran, das P-Konto vorbeugend einzurichten, auch wenn aktuell keine Pfändung droht – die Umstellung kann jederzeit zurückgenommen werden, kostet nichts und schadet nicht.
Wer kein P-Konto hat und plötzlich eine Pfändung im Briefkasten findet, hat im schlimmsten Fall mehrere Tage kein verfügbares Geld. Wer ein P-Konto hat, hat zumindest den Grundfreibetrag jederzeit verfügbar.
Wie Sie es beantragen
Schriftlicher Antrag bei Ihrer Bank. Formlos möglich, aber viele Banken haben eigene Formulare. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, dem Antrag innerhalb von vier Geschäftstagen nachzukommen.
Pro Person darf nur EIN P-Konto bestehen. Wenn Sie mehrere Konten haben, müssen Sie sich für eines entscheiden.
Die Freibeträge
Aktuell (Stand 2026, kann sich jährlich ändern): Grundfreibetrag rund 1.500 Euro pro Monat. Für das erste unterhaltsberechtigte Kind oder den Ehepartner kommen etwa 560 Euro dazu. Für jedes weitere Kind etwa 310 Euro.
Beispiel: Ein Selbständiger mit Ehepartner und zwei Kindern hätte einen monatlichen Freibetrag von etwa 1.500 + 560 + 310 + 310 = 2.680 Euro.
Diese erhöhten Freibeträge müssen Sie durch eine Bescheinigung nachweisen lassen.
Die Bescheinigung für erhöhte Freibeträge
Aussteller: Arbeitgeber des Unterhaltsberechtigten, Familienkasse, Sozialamt, Schuldnerberatung. Manche Banken stellen die Bescheinigung selbst aus, wenn die Unterhaltspflichten klar belegt sind.
Wichtig: Ohne Bescheinigung gilt nur der Grundfreibetrag. Wer also Unterhaltspflichten hat, sollte die Bescheinigung sofort besorgen.
Was das P-Konto schützt – und was nicht
Geschützt: Eingehende Beträge bis zur Höhe des Freibetrags. Beispiele: Auftragseingänge, Steuererstattungen, Honorare.
Nicht geschützt: Beträge, die den Freibetrag übersteigen. Diese werden weiter gepfändet, bis die Forderung beglichen ist.
Wichtig: Der Freibetrag gilt monatlich. Wer in einem Monat unter dem Freibetrag bleibt, kann den Rest in den Folgemonat übertragen – allerdings mit Einschränkungen.
Was Sie über das P-Konto wissen sollten
Das P-Konto darf nicht für gewerbliche Umsätze in nennenswerter Höhe genutzt werden, wenn Sie auch private Beträge darauf empfangen. Für Selbständige mit eigenständigem Geschäftskonto ist das unproblematisch – das P-Konto ist dann das private Girokonto.
Wer ausschließlich Selbständig ist und das Geschäftskonto privat nutzt, sollte über eine Trennung nachdenken. Im Pfändungsfall ist ein klar privates P-Konto immer im Vorteil.
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Über den Autor
Wer steckt hinter SchuldenPilot?
Ich bin Mario Reinwarth, Gründer von SchuldenPilot. In über 12 Jahren als Unternehmer war ich selbst mehrfach in finanziellen Krisensituationen – Finanzamt, Krankenkasse, Inkasso, Kontopfändung. Heute begleite ich Selbständige mit den Werkzeugen, Briefen und Strategien, die ich mir damals selbst gewünscht hätte.
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