Vollstreckungsaufschub beantragen – So gehen Sie vor
Vollstreckungsaufschub ist eine zeitlich begrenzte Pause der laufenden Vollstreckung. Sie beantragen beim zuständigen Finanzamt oder bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde, dass die laufende Maßnahme gestoppt wird, da
Von Mario Reinwarth · Teil des Steuerschulden-Leitfadens
Was Vollstreckungsaufschub bedeutet
Vollstreckungsaufschub ist eine zeitlich begrenzte Pause der laufenden Vollstreckung. Sie beantragen beim zuständigen Finanzamt oder bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde, dass die laufende Maßnahme gestoppt wird, damit Sie Zeit haben, eine geordnete Lösung zu verhandeln.
Im Erfolgsfall: Pfändung wird ausgesetzt, Konto wird wieder freigegeben, Sie haben Luft zum Verhandeln.
Wann der Antrag Aussicht auf Erfolg hat
Drei Voraussetzungen sind in der Praxis entscheidend:
Erstens: Sie können einen konkreten alternativen Lösungsvorschlag machen. Ratenzahlung, Verrechnung mit kommender Erstattung, Stundungsphase mit klarem Datum.
Zweitens: Die laufende Vollstreckung ist nachweislich unverhältnismäßig oder existenzgefährdend. Zum Beispiel weil sie Ihren Betrieb stilllegt oder weil die Forderung gerade neu festgesetzt wird.
Drittens: Sie haben in der Vergangenheit keine geplatzten Vereinbarungen mit dieser Behörde. Wer schon einmal eine Stundung nicht eingehalten hat, hat eine schlechtere Verhandlungsposition.
Der Aufbau des Antrags
Erster Absatz: Konkreter Antrag mit Bezug auf die Vollstreckungsmaßnahme (Geschäftszeichen, Datum der Verfügung).
Zweiter Absatz: Begründung. Warum ist die laufende Vollstreckung in dieser Form unverhältnismäßig? Was würde sie konkret bewirken? Beispiele: Stilllegung des Betriebs, Verlust des Geschäftskontos, Unfähigkeit, weitere Aufträge zu bedienen.
Dritter Absatz: Konkreter alternativer Lösungsvorschlag. Mit Beträgen, Daten, Modalitäten.
Vierter Absatz (optional): Bitte um schnelle Bearbeitung, gerne mit telefonischer Rücksprache.
Was der häufigste Fehler ist
"Bitte stoppen Sie die Vollstreckung" ohne Alternative. Das wirkt wie eine Bitte um Gefälligkeit – und die Behörde hat keinen Grund, sie zu gewähren.
Besser: "Ich bitte um Vollstreckungsaufschub gegen folgenden Tilgungsvorschlag: [konkrete Raten] bis zum [konkretes Datum]. Die erste Rate wird am [Datum] überwiesen.
Damit hat die Behörde einen prüfbaren Vorschlag. Sie kann zustimmen, ablehnen oder modifizieren. Aber sie hat eine Grundlage.
Wie schnell der Antrag bearbeitet wird
Schneller als andere Anträge, weil die Dringlichkeit erkennbar ist. In der Praxis innerhalb von Tagen bis maximal zwei Wochen.
Beschleunigung durch parallelen Telefonanruf beim Sachbearbeiter ist sinnvoll. Wer die Mail/das Schreiben mit einem freundlichen Anruf flankiert, bekommt häufig eine schnellere Reaktion.
Was Sie tun, wenn der Antrag abgelehnt wird
Erstens: Telefonisch nachfragen, was die konkreten Ablehnungsgründe sind. Oft lässt sich der Antrag mit zusätzlichen Informationen retten.
Zweitens: Einspruch einlegen. Das ist innerhalb der Rechtsbehelfsfrist möglich.
Drittens: Bei systematischer Unkooperativität: an die nächsthöhere Stelle wenden. Vorsteher des Finanzamts, Beschwerdestelle der Stadt.
Viertens: Wenn alle Stricke reißen: Steueranwalt einschalten. Spätestens jetzt sind die Kosten gerechtfertigt.
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Über den Autor
Wer steckt hinter SchuldenPilot?
Ich bin Mario Reinwarth, Gründer von SchuldenPilot. In über 12 Jahren als Unternehmer war ich selbst mehrfach in finanziellen Krisensituationen – Finanzamt, Krankenkasse, Inkasso, Kontopfändung. Heute begleite ich Selbständige mit den Werkzeugen, Briefen und Strategien, die ich mir damals selbst gewünscht hätte.
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