Ratenzahlung Finanzamt – Welche Rate ist realistisch?
Ratenzahlung ist sinnvoll, wenn die Gesamtforderung zu groß ist, um sie in einer einzelnen Stundungsphase auszugleichen, aber Ihre laufende Liquidität es zulässt, sie über Monate zu tilgen.
Von Mario Reinwarth · Teil des Steuerschulden-Leitfadens
Wann Ratenzahlung das richtige Werkzeug ist
Ratenzahlung ist sinnvoll, wenn die Gesamtforderung zu groß ist, um sie in einer einzelnen Stundungsphase auszugleichen, aber Ihre laufende Liquidität es zulässt, sie über Monate zu tilgen.
Das Werkzeug ist nicht sinnvoll, wenn nur ein kurzfristiger Engpass besteht (dann reicht Stundung), oder wenn die Forderung auf einer Schätzung beruht, die noch korrigiert werden kann (dann zuerst Herabsetzung).
Die häufigste Falle
Aus Sorge, der Antrag werde abgelehnt, schlagen viele Selbständige eine zu hohe Rate vor. Sie wollen "großzügig" wirken. In der Praxis ist das eine schlechte Strategie.
Wenn Sie eine Rate vorschlagen, die Sie in einem schwächeren Monat nicht zahlen können, riskieren Sie einen geplatzten Lastschrifteinzug. Ein einziger geplatzter Einzug kann die gesamte Ratenvereinbarung kündigen. Sie verlieren nicht nur die Vereinbarung, sondern auch Ihre Glaubwürdigkeit für künftige Verhandlungen.
Die realistische Rate berechnen
Faustregel aus sechs Jahren Praxis: Schlagen Sie eine Rate vor, die Sie auch in Ihrem schwächsten Monat sicher zahlen können. Lieber zwölf Raten zu 150 Euro als sechs Raten zu 300 Euro, wenn Sie im Sommer ein liquides Loch haben.
Konkret rechnen Sie: durchschnittliche monatliche Liquiditätsreserve nach allen Fixkosten minus 30 Prozent Sicherheitspuffer. Das ist die Obergrenze, die Sie der Behörde vorschlagen.
Der Tilgungsplan im Antrag
Ein konkreter Tilgungsplan erhöht die Genehmigungswahrscheinlichkeit massiv. Statt nur "Ich beantrage Ratenzahlung" zu schreiben, formulieren Sie:
"Ich beantrage Ratenzahlung in [Anzahl] monatlichen Raten zu je [Betrag] Euro, beginnend am [Startdatum]. Die Zahlung erfolgt zum jeweils [Tag]. eines Monats per SEPA-Überweisung. Die letzte Rate wird am [Enddatum] gezahlt.
Damit hat der Sachbearbeiter einen prüfbaren Vorschlag. In den meisten Fällen wird er einfach übernommen.
Wenn die erste Rate platzt
Sollte es trotz aller Vorsicht passieren, dass Sie eine Rate nicht zahlen können: schreiben Sie sofort. Vor dem Fälligkeitstag.
"Ich kann die für den [Datum] vereinbarte Rate aus folgendem Grund nicht termingerecht zahlen und bitte um Verschiebung auf [neues Datum].
Wenn Sie proaktiv reagieren, bleibt die Vereinbarung in der Regel bestehen. Wenn Sie warten, bis die Behörde sich meldet, ist sie gekündigt.
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Über den Autor
Wer steckt hinter SchuldenPilot?
Ich bin Mario Reinwarth, Gründer von SchuldenPilot. In über 12 Jahren als Unternehmer war ich selbst mehrfach in finanziellen Krisensituationen – Finanzamt, Krankenkasse, Inkasso, Kontopfändung. Heute begleite ich Selbständige mit den Werkzeugen, Briefen und Strategien, die ich mir damals selbst gewünscht hätte.
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