Säumniszuschlag
Automatischer Zuschlag, der bei verspäteter Zahlung einer Steuer oder Abgabe entsteht.
Von der Schulden-Pilot.de Redaktion
Zuletzt geprüft: 5. September 2026
Kurz erklärt
Der Säumniszuschlag entsteht automatisch, wenn eine Steuer nicht rechtzeitig gezahlt wird. Es braucht dafür keinen gesonderten Bescheid. Für Selbständige summiert sich das schnell, weil der Zuschlag Monat für Monat neu anfällt, solange die Forderung offen bleibt.
Rechtsgrundlage ist § 240 AO. Der Zuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Prozent des rückständigen, auf volle fünfzig Euro abgerundeten Betrags. Er ist keine Strafe im engeren Sinn, sondern ein Druckmittel zur pünktlichen Zahlung.
Weil der Zuschlag automatisch entsteht, hilft nur, die Zahlung zu leisten oder die Fälligkeit rechtzeitig zu verschieben. Genau hier liegt der Wert eines Stundungsantrags: Während einer bewilligten Stundung entstehen Stundungszinsen statt Säumniszuschlägen.
Bereits entstandene Zuschläge können nach § 227 AO ganz oder teilweise erlassen werden, wenn ihre Einziehung im Einzelfall unbillig wäre. Typische Argumente sind ein plötzlicher, unverschuldeter Zahlungsausfall oder eine ansonsten tadellose Zahlungshistorie.
Ein Erlassantrag sollte den Zeitraum, den Betrag und den Grund der Säumnis benennen und darlegen, was Sie unternommen haben, um zu zahlen. Ohne diese Darstellung bleibt der Antrag eine Bitte ohne Grundlage.
Häufige Fragen zu Säumniszuschlag
Kann ich Säumniszuschläge ganz vermeiden?
Ja, wenn Sie vor Fälligkeit handeln. Eine rechtzeitig beantragte und bewilligte Stundung verschiebt die Fälligkeit, sodass keine Säumnis entsteht. Auch die Anpassung zu hoher Vorauszahlungen wirkt vorbeugend. Wer erst nach Fälligkeit reagiert, kann die bereits entstandenen Zuschläge nur noch über einen Erlassantrag angreifen.
Wie beantrage ich den Erlass?
Formlos und schriftlich beim zuständigen Finanzamt unter Angabe von Steuernummer, Zeitraum und Betrag. Schildern Sie sachlich, warum die Zahlung ausblieb, und belegen Sie es, etwa mit Kontoauszügen oder offenen Ausgangsrechnungen. Ergänzen Sie, wie Sie künftige Fälligkeiten sicherstellen. Ein Erlass ist eine Ermessensentscheidung, keine automatische Folge.
Werden Zuschläge auch bei Ratenzahlung fällig?
Wenn die Raten auf einer bewilligten Stundung beruhen, fallen Stundungszinsen an, keine neuen Säumniszuschläge. Zahlen Sie dagegen eigenmächtig in Raten, ohne dass eine Stundung bewilligt wurde, laufen die Säumniszuschläge weiter. Das ist einer der häufigsten und teuersten Irrtümer in der Praxis.
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Verwandte Begriffe
Rechtsgrundlagen und Quellen
Die Links führen zu den amtlichen Gesetzestexten. Sie ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.
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