Säumniszuschlag
Zuschlag, den das Finanzamt bzw. die Krankenkasse erhebt, wenn Steuern oder Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt werden.
Beim Finanzamt beträgt der Säumniszuschlag 1 % der abgerundeten Steuerschuld je angefangenem Monat (§ 240 AO). Bei den Sozialversicherungsträgern ist die Höhe ähnlich.
Mit einer bewilligten Stundung entfällt der Säumniszuschlag für den gestundeten Zeitraum. Stattdessen werden Stundungszinsen (Finanzamt: 0,5 % pro Monat) festgesetzt.
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Über den Autor
Wer steckt hinter Schulden-Pilot.de?
Ich bin Mario Reinwarth, Gründer von Schulden-Pilot.de. In über 12 Jahren als Unternehmer war ich selbst mehrfach in finanziellen Krisensituationen – Finanzamt, Krankenkasse, Inkasso, Kontopfändung. Heute begleite ich Selbständige mit den Werkzeugen, Briefen und Strategien, die ich mir damals selbst gewünscht hätte.
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