Vollstreckung

Zwangsweise Durchsetzung einer titulierten Forderung durch staatliche Stellen.

Vollstreckung umfasst alle Maßnahmen, mit denen ein Gläubiger eine bereits festgestellte Forderung gegen den Willen des Schuldners durchsetzt: Kontopfändung, Lohnpfändung, Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher oder Eintragung im Schuldnerverzeichnis.

Für öffentlich-rechtliche Forderungen (Finanzamt, Krankenkasse) ist kein gerichtlicher Titel nötig – ein Steuerbescheid oder ein Beitragsbescheid reicht. Die Vollstreckung kann durch Stundung, Vergleich oder Vollstreckungsschutzantrag (§ 765a ZPO) abgewendet werden.

Verwandte Begriffe

Mario Reinwarth – Gründer von Schulden-Pilot.de

Über den Autor

Wer steckt hinter Schulden-Pilot.de?

Ich bin Mario Reinwarth, Gründer von Schulden-Pilot.de. In über 12 Jahren als Unternehmer war ich selbst mehrfach in finanziellen Krisensituationen – Finanzamt, Krankenkasse, Inkasso, Kontopfändung. Heute begleite ich Selbständige mit den Werkzeugen, Briefen und Strategien, die ich mir damals selbst gewünscht hätte.

Sie möchten wissen, wo Sie gerade stehen – ohne gleich Geld auszugeben? Machen Sie den kostenlosen Schulden-Check oder holen Sie sich das Buch mit allen Vorlagen.