Vollstreckung
Zwangsweise Durchsetzung einer titulierten Forderung durch staatliche Stellen.
Vollstreckung umfasst alle Maßnahmen, mit denen ein Gläubiger eine bereits festgestellte Forderung gegen den Willen des Schuldners durchsetzt: Kontopfändung, Lohnpfändung, Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher oder Eintragung im Schuldnerverzeichnis.
Für öffentlich-rechtliche Forderungen (Finanzamt, Krankenkasse) ist kein gerichtlicher Titel nötig – ein Steuerbescheid oder ein Beitragsbescheid reicht. Die Vollstreckung kann durch Stundung, Vergleich oder Vollstreckungsschutzantrag (§ 765a ZPO) abgewendet werden.
Verwandte Begriffe

Über den Autor
Wer steckt hinter SchuldenPilot?
Ich bin Mario Reinwarth, Gründer von SchuldenPilot. In über 12 Jahren als Unternehmer war ich selbst mehrfach in finanziellen Krisensituationen – Finanzamt, Krankenkasse, Inkasso, Kontopfändung. Heute begleite ich Selbständige mit den Werkzeugen, Briefen und Strategien, die ich mir damals selbst gewünscht hätte.
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