SCHUFA-Eintrag
Vermerk über Zahlungsstörungen bei einer Wirtschaftsauskunftei, der die Kreditwürdigkeit beeinflusst.
Von der Schulden-Pilot.de Redaktion
Zuletzt geprüft: 5. September 2026
Kurz erklärt
Ein Eintrag bei einer Auskunftei dokumentiert Zahlungsstörungen und beeinflusst Ihre Bonität. Für Selbständige wirkt das doppelt, weil Banken, Leasinggeber und Lieferanten die Auskunft vor Verträgen abfragen. Kenntnis über den eigenen Datenbestand ist deshalb die Grundlage jeder Sanierung.
Auskunfteien speichern nicht nur negative Merkmale, sondern auch Vertragsdaten wie Konten, Kredite und Mobilfunkverträge. Negativ wirken vor allem titulierte Forderungen, Mahnbescheide und Zahlungsausfälle, die nach vorheriger Ankündigung gemeldet wurden.
Nach Art. 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten. Diese Auskunft ist der erste Schritt, weil sich viele Streitfälle als veraltete oder falsch zugeordnete Einträge herausstellen. § 31 BDSG regelt zusätzlich, unter welchen Voraussetzungen Bonitätswerte im Wirtschaftsverkehr verwendet werden dürfen.
Erledigte Forderungen werden als erledigt gekennzeichnet und nach Ablauf gesetzlicher Fristen gelöscht. Vereinbaren Sie bei jeder Einigung ausdrücklich, dass der Gläubiger die Erledigung meldet. Ohne diese Meldung bleibt der Eintrag sichtbar, obwohl gezahlt wurde.
Unrichtige Einträge können Sie beanstanden. Nennen Sie dabei Gläubiger, Betrag, Datum und den konkreten Fehler und fügen Sie Belege bei. Ein unbegründeter Widerspruch führt selten zu einer Korrektur.
Häufige Fragen zu SCHUFA-Eintrag
Wie erhalte ich meine gespeicherten Daten?
Über die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO, die Sie bei der jeweiligen Auskunftei anfordern. Sie ist einmal jährlich kostenfrei. Prüfen Sie jede Position auf Betrag, Datum, Gläubiger und Status. Häufig finden sich doppelt gemeldete Forderungen oder Einträge, die längst bezahlt wurden und trotzdem noch als offen geführt werden.
Wann wird ein Eintrag gelöscht?
Für erledigte Forderungen gelten festgelegte Speicherfristen, die je nach Art des Eintrags unterschiedlich lang sind und erst nach der Erledigung beginnen. Vorzeitige Löschung kommt bei fehlerhaften oder unzulässig gemeldeten Einträgen in Betracht. Deshalb lohnt es sich, bei jeder Zahlung die ausdrückliche Erledigungsmeldung schriftlich zusagen zu lassen.
Schadet jede Mahnung der Bonität?
Nein. Eine einfache Mahnung wird nicht gemeldet. Kritisch wird es bei mehrfach erfolglos gemahnten, unbestrittenen Forderungen, bei titulierten Forderungen und bei Kündigungen wegen Zahlungsverzugs. Wer frühzeitig eine schriftliche Zahlungsvereinbarung trifft, verhindert in der Regel genau die Meldung, die später die Bonität belastet.
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Verwandte Begriffe
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Art. 15 DSGVO Auskunftsrecht der betroffenen Person
- § 31 BDSG Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften
Die Links führen zu den amtlichen Gesetzestexten. Sie ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.
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