Inkasso

Geschäftsmäßige Beitreibung fremder oder zum Inkasso abgetretener Forderungen durch ein registriertes Inkasso-Unternehmen.

Inkasso-Firmen handeln entweder im Auftrag des ursprünglichen Gläubigers oder kaufen Forderungen auf (Forderungskauf). Beide Modelle eröffnen unterschiedliche Verhandlungsspielräume – aufgekaufte Forderungen sind in der Regel verhandlungsfähiger.

Die Tätigkeit von Inkasso-Unternehmen ist im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt. Inkassokosten sind nur in dem Umfang erstattungsfähig, in dem auch ein Rechtsanwalt nach RVG abrechnen dürfte.

Verwandte Begriffe

Mario Reinwarth – Gründer von Schulden-Pilot.de

Über den Autor

Wer steckt hinter Schulden-Pilot.de?

Ich bin Mario Reinwarth, Gründer von Schulden-Pilot.de. In über 12 Jahren als Unternehmer war ich selbst mehrfach in finanziellen Krisensituationen – Finanzamt, Krankenkasse, Inkasso, Kontopfändung. Heute begleite ich Selbständige mit den Werkzeugen, Briefen und Strategien, die ich mir damals selbst gewünscht hätte.

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