Verjährung
Zeitablauf, nach dem ein Gläubiger seine Forderung nicht mehr erfolgreich durchsetzen kann.
Von der Schulden-Pilot.de Redaktion
Zuletzt geprüft: 5. September 2026
Kurz erklärt
Verjährung bedeutet, dass eine Forderung nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr durchsetzbar ist, sofern Sie sich darauf berufen. Für Selbständige lohnt der Blick auf das Datum besonders bei alten Lieferanten- und Inkassoforderungen, die plötzlich wieder auftauchen.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangt hat. Für titulierte Forderungen gilt nach § 197 BGB eine deutlich längere Frist.
Im Steuerrecht regelt § 228 AO die Zahlungsverjährung. Sie beträgt grundsätzlich fünf Jahre, kann aber durch Maßnahmen der Behörde unterbrochen werden, etwa durch Mahnung, Vollstreckungsversuch oder Stundung.
Verjährung tritt nicht automatisch ein, sondern muss geltend gemacht werden. Sie berufen sich also ausdrücklich darauf, am besten schriftlich und unter Nennung des Datums der Entstehung.
Vorsicht bei Teilzahlungen und Anerkenntnissen: Wer auf eine verjährte Forderung zahlt oder sie schriftlich anerkennt, kann den Neubeginn der Frist auslösen. Prüfen Sie das Datum deshalb, bevor Sie reagieren.
Häufige Fragen zu Verjährung
Wann beginnt die dreijährige Frist genau?
Nicht am Tag der Rechnung, sondern mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen Kenntnis hatte. Eine Forderung aus dem Frühjahr verjährt damit regelmäßig erst drei Jahre nach dem folgenden Jahreswechsel. Prüfen Sie das Datum immer anhand der ursprünglichen Rechnung.
Was unterbricht oder hemmt die Verjährung?
Gerichtliche Schritte wie Mahnbescheid oder Klage hemmen die Frist, ebenso laufende Verhandlungen über die Forderung. Ein Anerkenntnis, etwa durch Teilzahlung oder schriftliche Bestätigung, lässt die Frist neu beginnen. Im Steuerrecht unterbrechen Maßnahmen der Behörde wie Mahnung, Vollstreckungsversuch oder bewilligte Stundung die Zahlungsverjährung.
Darf ein verjährter Anspruch weiter eingefordert werden?
Fordern darf ein Gläubiger weiterhin, durchsetzen nicht mehr, sobald Sie die Einrede der Verjährung erheben. Antworten Sie deshalb schriftlich und weisen Sie die Forderung unter Hinweis auf die Verjährung zurück. Zahlen Sie nichts an und unterschreiben Sie keine Ratenvereinbarung, bevor die Verjährungsfrage geklärt ist.
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Verwandte Begriffe
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 195 BGB Regelmäßige Verjährungsfrist
- § 197 BGB Dreißigjährige Verjährungsfrist
- § 228 AO Zahlungsverjährung im Steuerrecht
Die Links führen zu den amtlichen Gesetzestexten. Sie ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.
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