Verjährung

Zeitraum, nach dessen Ablauf der Schuldner die Erfüllung einer Forderung verweigern darf.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§ 195, § 199 BGB). Für titulierte Forderungen gilt eine Frist von 30 Jahren.

Anerkennungen (Ratenzahlung, Zahlung eines Teilbetrags, schriftliche Bestätigung) unterbrechen die Verjährung – mit ihrer Vermeidung lässt sich in Einzelfällen viel erreichen.

Verwandte Begriffe

Mario Reinwarth – Gründer von SchuldenPilot

Über den Autor

Wer steckt hinter SchuldenPilot?

Ich bin Mario Reinwarth, Gründer von SchuldenPilot. In über 12 Jahren als Unternehmer war ich selbst mehrfach in finanziellen Krisensituationen – Finanzamt, Krankenkasse, Inkasso, Kontopfändung. Heute begleite ich Selbständige mit den Werkzeugen, Briefen und Strategien, die ich mir damals selbst gewünscht hätte.

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