Vergleich

Vertragliche Einigung, mit der eine streitige oder ungewisse Forderung abschließend geregelt wird – meist durch wechselseitiges Nachgeben.

Ein Vergleich (§ 779 BGB) beendet einen Streit oder die Ungewissheit über eine Forderung. In der Praxis bedeutet das oft: Der Gläubiger verzichtet auf einen Teil der Forderung, der Schuldner zahlt den Rest sicher und sofort.

Damit ein Vergleich wirksam ist, sollte er schriftlich fixiert werden. Wichtig sind: konkrete Vergleichssumme, ausdrücklicher Verzicht auf den Restbetrag, Pflicht zur SCHUFA-Erledigt-Meldung.

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Mario Reinwarth – Gründer von Schulden-Pilot.de

Über den Autor

Wer steckt hinter Schulden-Pilot.de?

Ich bin Mario Reinwarth, Gründer von Schulden-Pilot.de. In über 12 Jahren als Unternehmer war ich selbst mehrfach in finanziellen Krisensituationen – Finanzamt, Krankenkasse, Inkasso, Kontopfändung. Heute begleite ich Selbständige mit den Werkzeugen, Briefen und Strategien, die ich mir damals selbst gewünscht hätte.

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