Vergleich
Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner, mit der ein Streit oder eine offene Forderung abschließend geregelt wird.
Von der Schulden-Pilot.de Redaktion
Zuletzt geprüft: 5. September 2026
Kurz erklärt
Ein Vergleich ist eine Einigung, bei der beide Seiten nachgeben und die Forderung endgültig geregelt wird. Für Selbständige ist er interessant, wenn eine einmalige Zahlung möglich ist und der Gläubiger im Gegenzug auf einen Teil der Forderung verzichtet.
Rechtlich ist der Vergleich in § 779 BGB geregelt. Typisch ist der Abfindungsvergleich: Sie zahlen einen bestimmten Betrag, der Gläubiger erklärt damit die Angelegenheit für erledigt. Steuerforderungen sind davon ausgenommen, sie können nicht frei verhandelt, sondern nur nach den Regeln der Abgabenordnung gestundet, erlassen oder herabgesetzt werden.
Am häufigsten kommt der Vergleich bei Inkassoforderungen, Lieferantenschulden und alten Verbindlichkeiten vor. Je älter eine Forderung ist und je schwieriger ihre Durchsetzung erscheint, desto größer ist die Bereitschaft des Gläubigers, sich zu einigen.
Zentral ist die Formulierung. Der Text sollte den Betrag, den Zahlungstermin und die ausdrückliche Erledigungswirkung enthalten, dazu die Zusage, den Eintrag nach Zahlung erledigt zu melden. Ohne diese Punkte bleibt ein Restrisiko, dass Nebenforderungen später erneut geltend gemacht werden.
Zahlen Sie erst, wenn die Vereinbarung schriftlich vorliegt. Eine mündliche Zusage am Telefon ist im Streitfall wenig wert.
Häufige Fragen zu Vergleich
Welche Quote ist realistisch?
Das hängt von Alter, Nachweisbarkeit und Durchsetzbarkeit der Forderung ab sowie davon, ob Sie sofort zahlen können. Eine allgemeingültige Quote gibt es nicht, und seriöse Aussagen dazu lassen sich vorab nicht treffen. Entscheidend ist Ihre Verhandlungsposition: Eine sofort verfügbare Einmalzahlung wiegt in Gesprächen deutlich schwerer als ein langer Ratenplan.
Kann ich mit dem Finanzamt einen Vergleich schließen?
Nein, nicht im Sinne eines Nachlasses durch Verhandlung. Das Finanzamt ist an Recht und Gesetz gebunden. Möglich sind Stundung, Ratenzahlung, Vollstreckungsaufschub, Herabsetzung einer Festsetzung sowie in engen Grenzen ein Erlass aus Billigkeitsgründen. Diese Wege erreichen wirtschaftlich oft dasselbe, verlangen aber eine andere Begründung als ein privater Vergleich.
Was gehört in die Vergleichsvereinbarung?
Vollständige Bezeichnung der Forderung mit Aktenzeichen, der Vergleichsbetrag, ein konkreter Zahlungstermin und ein Satz, dass mit Zahlung sämtliche Ansprüche aus dem Vorgang erledigt sind. Ergänzen Sie die Zusage, offene Einträge bei Auskunfteien nach Zahlung als erledigt zu melden. Bewahren Sie Vereinbarung und Zahlungsbeleg dauerhaft auf.
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Verwandte Begriffe
Rechtsgrundlagen und Quellen
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