Pfändungsfreibetrag
Betrag, der bei einer Pfändung geschützt bleibt und dem Schuldner zur Verfügung steht.
Von der Schulden-Pilot.de Redaktion
Zuletzt geprüft: 5. September 2026
Kurz erklärt
Der Pfändungsfreibetrag ist der Teil Ihres Geldes, auf den Gläubiger nicht zugreifen dürfen. Er sichert das Existenzminimum. Für Selbständige reicht der automatische Grundbetrag oft nicht, weil Betriebsausgaben über dasselbe Konto laufen und zusätzlich geschützt werden müssen.
Für Arbeitseinkommen ergibt sich der geschützte Betrag aus der Tabelle zu § 850c ZPO. Auf dem Pfändungsschutzkonto gilt nach § 850k ZPO ein monatlicher Grundfreibetrag, der sich für Unterhaltspflichten und bestimmte Leistungen auf Nachweis erhöht.
Selbständige haben kein Arbeitseinkommen im Sinne der Tabelle. Ihr Schutz läuft über das P-Konto und über § 899 ZPO, der die Festsetzung eines abweichenden, höheren Freibetrags erlaubt. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht oder, bei Steuerforderungen, die Vollstreckungsbehörde.
Für den Antrag brauchen Sie eine nachvollziehbare Aufstellung: notwendige Betriebsausgaben, Unterhaltspflichten, Miete, Versicherungen und die zu erwartenden Einnahmen. Je konkreter die Belege, desto höher die Erfolgsaussicht.
Bescheinigungen über Unterhaltspflichten stellen unter anderem Arbeitgeber, Familienkassen, Sozialleistungsträger sowie geeignete Beratungsstellen aus. Reichen Sie sie bei der Bank ein, damit der erhöhte Schutz sofort wirkt.
Häufige Fragen zu Pfändungsfreibetrag
Wie hoch ist der Grundfreibetrag aktuell?
Der Grundfreibetrag auf dem P-Konto wird regelmäßig angepasst und in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung veröffentlicht. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf ältere Angaben, sondern auf den aktuell geltenden Wert. Er sichert den Grundbedarf einer Person; Unterhaltspflichten und bestimmte Leistungen erhöhen ihn auf Nachweis zusätzlich.
Wie bekomme ich als Selbständiger mehr Schutz?
Über einen Antrag nach § 899 ZPO auf Festsetzung eines höheren Freibetrags. Legen Sie eine Aufstellung der notwendigen Betriebsausgaben und Unterhaltspflichten bei, dazu Belege wie Mietvertrag, Versicherungsnachweise und die letzten Kontoauszüge. Beantragen Sie den erhöhten Betrag so früh wie möglich, idealerweise zeitgleich mit der Umwandlung in ein P-Konto.
Was passiert mit nicht verbrauchtem Guthaben?
Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben kann in begrenztem Umfang in die Folgemonate übertragen werden. Darüber hinausgehende Beträge fallen in die Pfändung. Planen Sie größere Ausgaben wie Steuervorauszahlungen oder Versicherungsbeiträge deshalb bewusst innerhalb des Schutzzeitraums und stimmen Sie Fälligkeiten wenn möglich mit den Zahlungsempfängern ab.
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Verwandte Begriffe
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 850c ZPO Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen
- § 850k ZPO Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
- § 899 ZPO Erhöhung des pfändungsfreien Betrags auf dem P-Konto
Die Links führen zu den amtlichen Gesetzestexten. Sie ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.
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