Pfändungsfreibetrag
Teil des Einkommens, der dem Schuldner als Existenzminimum verbleiben muss und nicht gepfändet werden darf.
Die pfändungsfreien Beträge sind in § 850c ZPO geregelt und werden jährlich angepasst. Aktuell liegen sie bei rund 1.560 € monatlich für eine Person ohne Unterhaltspflichten (Stand 2026).
Auf dem P-Konto wirkt der Freibetrag automatisch. Erhöhungen für Unterhaltspflichten oder Betriebsmittel müssen über eine P-Konto-Bescheinigung nachgewiesen werden.
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Über den Autor
Wer steckt hinter Schulden-Pilot.de?
Ich bin Mario Reinwarth, Gründer von Schulden-Pilot.de. In über 12 Jahren als Unternehmer war ich selbst mehrfach in finanziellen Krisensituationen – Finanzamt, Krankenkasse, Inkasso, Kontopfändung. Heute begleite ich Selbständige mit den Werkzeugen, Briefen und Strategien, die ich mir damals selbst gewünscht hätte.
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