Pfändungsfreibetrag

Teil des Einkommens, der dem Schuldner als Existenzminimum verbleiben muss und nicht gepfändet werden darf.

Die pfändungsfreien Beträge sind in § 850c ZPO geregelt und werden jährlich angepasst. Aktuell liegen sie bei rund 1.560 € monatlich für eine Person ohne Unterhaltspflichten (Stand 2026).

Auf dem P-Konto wirkt der Freibetrag automatisch. Erhöhungen für Unterhaltspflichten oder Betriebsmittel müssen über eine P-Konto-Bescheinigung nachgewiesen werden.

Verwandte Begriffe

Mario Reinwarth – Gründer von Schulden-Pilot.de

Über den Autor

Wer steckt hinter Schulden-Pilot.de?

Ich bin Mario Reinwarth, Gründer von Schulden-Pilot.de. In über 12 Jahren als Unternehmer war ich selbst mehrfach in finanziellen Krisensituationen – Finanzamt, Krankenkasse, Inkasso, Kontopfändung. Heute begleite ich Selbständige mit den Werkzeugen, Briefen und Strategien, die ich mir damals selbst gewünscht hätte.

Sie möchten wissen, wo Sie gerade stehen – ohne gleich Geld auszugeben? Machen Sie den kostenlosen Schulden-Check oder holen Sie sich das Buch mit allen Vorlagen.