P-Konto (Pfändungsschutzkonto)
Girokonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz für das Existenzminimum.
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt das pfändungsfreie Einkommen automatisch. Aktuell beträgt der monatliche Grundfreibetrag 1.560 € (Stand 2026); für Unterhaltspflichten kann er erhöht werden.
Jeder Bankkunde hat ein gesetzliches Recht auf Umwandlung seines Girokontos in ein P-Konto. Die Bank muss die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen vornehmen.
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Über den Autor
Wer steckt hinter Schulden-Pilot.de?
Ich bin Mario Reinwarth, Gründer von Schulden-Pilot.de. In über 12 Jahren als Unternehmer war ich selbst mehrfach in finanziellen Krisensituationen – Finanzamt, Krankenkasse, Inkasso, Kontopfändung. Heute begleite ich Selbständige mit den Werkzeugen, Briefen und Strategien, die ich mir damals selbst gewünscht hätte.
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